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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma GLANZWERK MOD, Marcel Karakas, Meichelbeckstrasse 15 A, 87616 Marktoberdorf — für die Vermietung im Mietpark.


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§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB regeln alle Mietverträge zwischen GLANZWERK MOD (im Folgenden „Vermieter") und Privatpersonen oder Unternehmern (im Folgenden „Mieter") über die Vermietung von Transportfahrzeugen sowie Anhängern.

Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn der Vermieter diese schriftlich bestätigt.

§ 2 Mietgegenstand und Nutzung

2.1 Vermietet werden ausschließlich Transportfahrzeuge (Transporter) sowie Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t.

2.2 Die Fahrzeuge dürfen nur für den vorgesehenen Transport von zulässigen Gütern verwendet werden. Ausgeschlossen sind insbesondere:

2.3 Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug bzw. den Anhänger sorgsam zu behandeln und die geltenden Verkehrs- und Zulassungsvorschriften einzuhalten.

§ 3 Übergabe und Rückgabe

3.1 Das Fahrzeug bzw. der Anhänger wird in technisch einwandfreiem Zustand übergeben. Etwaige vorhandene Schäden sind bei Übergabe schriftlich festzuhalten.

3.2 Der Mieter hat das Fahrzeug bzw. den Anhänger zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort zurückzugeben.

3.3 Das Fahrzeug ist vollgetankt zurückzugeben, andernfalls werden die Betankungskosten zuzüglich einer Servicepauschale berechnet.

§ 4 Mietdauer und Stornierung

4.1 Die Mietzeit richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung.

4.2 Eine Stornierung ist bis 48 Stunden vor Mietbeginn kostenfrei möglich. Spätere Stornierungen können mit bis zu 50 % des Mietpreises berechnet werden.

4.3 Wird das Fahrzeug bzw. der Anhänger nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben, kann der Vermieter für jede angefangene Stunde bzw. jeden angefangenen Tag eine zusätzliche Miete berechnen.

§ 5 Haftung, Versicherung und Selbstbeteiligung

5.1 Die Fahrzeuge und Anhänger sind haftpflichtversichert.

5.2 Der Mieter haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen, ebenso für Schäden, die nicht von der Versicherung gedeckt sind.

5.3 Kaution: Bei Übergabe des Fahrzeugs bzw. Anhängers wird eine Kaution erhoben.

5.4 Selbstbeteiligung: Der Mieter haftet für sämtliche während der Mietzeit verursachten Schäden am Mietfahrzeug, soweit diese von ihm zu vertreten sind. Zur Abgeltung dieser Haftung vereinbaren die Parteien eine pauschale Kostenbeteiligung in Höhe von 500 Euro pro Schadensereignis. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Vermieters bleiben unberührt.

§ 6 Entgelt und Zahlung

6.1 Die Höhe des Mietpreises richtet sich nach der vereinbarten Mietdauer und eventuellen Zusatzleistungen.

6.2 Die Kaution ist bei Übergabe des Fahrzeugs bzw. Anhängers in bar oder per Kartenzahlung im Voraus zu zahlen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

6.3 Bei Zahlungsverzug werden pro Mahnung 5 % des Mietbetrags als Bearbeitungsgebühr erhoben.

§ 7 Gerichtsstand und Recht

Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

§ 8 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen wirksam. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

§ 9 Fahrzeugortung und Dashcam

9.1 Unsere Mietfahrzeuge sind mit einem GPS-Ortungssystem ausgestattet.

9.2 Die Ortung dient ausschließlich der Diebstahlsicherung, der Abrechnung und der Aufklärung von Vertragsverletzungen.

9.3 Eine dauerhafte Live-Überwachung findet nicht statt.

9.4 Die gespeicherten Daten werden nur solange vorgehalten, wie dies erforderlich ist.

9.5 Anschließend werden sie automatisch gelöscht.

9.6 Einige Fahrzeuge sind mit einer ereignisgesteuerten Dashcam ausgestattet und zeichnen nur kurze Sequenzen im Falle eines Unfalls oder besonderer Ereignisse auf.

9.7 Eine permanente Videoaufzeichnung erfolgt nicht.

9.8 Die Aufnahmen dürfen ausschließlich zur Klärung von Unfällen oder Schäden genutzt werden, danach werden diese gelöscht, soweit keine gesetzlichen Pflichten eine längere Speicherung erfordern.


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§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Mietverträge über Baumaschinen, Baugeräte und Zubehör zwischen GLANZWERK MOD und dem Mieter.

Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

§ 2 Mietgegenstand

Der Vermieter überlässt dem Mieter die im Mietvertrag bezeichneten Maschinen und Geräte in betriebsbereitem Zustand.

Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände ausschließlich sach- und fachgerecht zu verwenden.

§ 3 Mietdauer

Die Mietdauer beginnt mit der Übergabe bzw. Bereitstellung des Mietgegenstandes und endet mit der ordnungsgemäßen Rückgabe.

Wird die Maschine nicht fristgerecht zurückgegeben, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zur tatsächlichen Rückgabe. Zusätzliche Miettage werden entsprechend berechnet.

§ 4 Übergabe und Rückgabe

Der Mietgegenstand ist bei Übergabe vom Mieter auf sichtbare Mängel zu prüfen. Beanstandungen müssen unverzüglich gemeldet werden.

Die Rückgabe hat zu erfolgen:

Andernfalls werden Reinigungskosten, Betankungskosten oder Reparaturkosten gesondert berechnet.

§ 5 Nutzung der Mietgeräte

Die Nutzung der Maschinen darf ausschließlich durch geeignete und eingewiesene Personen erfolgen.

Der Mieter hat sämtliche gesetzlichen Vorschriften, insbesondere Unfallverhütungs-, Sicherheits- und Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten.

Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters unzulässig.

§ 6 Schäden, Haftung und Selbstbeteiligung

Der Mieter haftet während der Mietdauer für Schäden, Verlust, Diebstahl, unsachgemäße Nutzung, Vandalismus und Bedienungsfehler.

Die Schäden sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Reparaturen dürfen ausschließlich durch den Vermieter oder autorisierte Fachbetriebe durchgeführt werden.

Für jeden Schadensfall verpflichtet sich der Mieter zur Zahlung einer pauschalen Kostenbeteiligung in Höhe von 150 Euro. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Vermieter vorbehalten.

§ 7 Diebstahl

Im Falle eines Diebstahls ist unverzüglich:

Der Mieter haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für den entstandenen Schaden.

§ 8 Transport

Der Transport erfolgt auf Gefahr des Mieters, sofern keine ausdrückliche Transportvereinbarung mit dem Vermieter getroffen wurde.

Der Mieter ist für die ordnungsgemäße Ladungssicherung verantwortlich.

§ 9 Zahlung

Der Mietpreis ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste oder individuellen Vereinbarung.

Die Zahlung ist sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt:

§ 10 Ausfälle und Defekte

Technische Defekte sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

Normale Verschleißschäden trägt der Vermieter. Schäden durch Fehlbedienung oder unsachgemäßen Gebrauch trägt der Mieter.

§ 11 Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Vermieters.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Juli 2026