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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma GLANZWERK MOD, Marcel Karakas, Meichelbeckstrasse 15 A, 87616 Marktoberdorf — Vermietung von Transportern und Anhängern.

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB regeln alle Mietverträge zwischen GLANZWERK MOD (im Folgenden „Vermieter") und Privatpersonen oder Unternehmern (im Folgenden „Mieter") über die Vermietung von Transportfahrzeugen sowie Anhängern.

Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn der Vermieter diese schriftlich bestätigt.

§ 2 Mietgegenstand und Nutzung

2.1 Vermietet werden ausschließlich Transportfahrzeuge (Transporter) sowie Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t.

2.2 Die Fahrzeuge dürfen nur für den vorgesehenen Transport von zulässigen Gütern verwendet werden. Ausgeschlossen sind insbesondere:

2.3 Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug bzw. den Anhänger sorgsam zu behandeln und die geltenden Verkehrs- und Zulassungsvorschriften einzuhalten.

§ 3 Übergabe und Rückgabe

3.1 Das Fahrzeug bzw. der Anhänger wird in technisch einwandfreiem Zustand übergeben. Etwaige vorhandene Schäden sind bei Übergabe schriftlich festzuhalten.

3.2 Der Mieter hat das Fahrzeug bzw. den Anhänger zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort zurückzugeben.

3.3 Das Fahrzeug ist vollgetankt zurückzugeben, andernfalls werden die Betankungskosten zuzüglich einer Servicepauschale berechnet.

§ 4 Mietdauer und Stornierung

4.1 Die Mietzeit richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung.

4.2 Eine Stornierung ist bis 48 Stunden vor Mietbeginn kostenfrei möglich. Spätere Stornierungen können mit bis zu 50 % des Mietpreises berechnet werden.

4.3 Wird das Fahrzeug bzw. der Anhänger nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben, kann der Vermieter für jede angefangene Stunde bzw. jeden angefangenen Tag eine zusätzliche Miete berechnen.

§ 5 Haftung und Versicherung

5.1 Die Fahrzeuge und Anhänger sind haftpflichtversichert.

5.2 Der Mieter haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen, ebenso für Schäden, die nicht von der Versicherung gedeckt sind.

5.3 Kaution: Bei Übergabe des Fahrzeugs bzw. Anhängers wird eine Kaution erhoben.

§ 6 Entgelt und Zahlung

6.1 Die Höhe des Mietpreises richtet sich nach der vereinbarten Mietdauer und eventuellen Zusatzleistungen.

6.2 Die Kaution ist bei Übergabe des Fahrzeugs bzw. Anhängers in bar oder per Kartenzahlung im Voraus zu zahlen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

6.3 Bei Zahlungsverzug werden pro Mahnung 5 % des Mietbetrags als Bearbeitungsgebühr erhoben.

§ 7 Gerichtsstand und Recht

Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

§ 8 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen wirksam. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

§ 9 Fahrzeugortung und Dashcam

9.1 Unsere Mietfahrzeuge sind mit einem GPS-Ortungssystem ausgestattet.

9.2 Die Ortung dient ausschließlich der Diebstahlsicherung, der Abrechnung und der Aufklärung von Vertragsverletzungen.

9.3 Eine dauerhafte Live-Überwachung findet nicht statt.

9.4 Die gespeicherten Daten werden nur solange vorgehalten, wie dies erforderlich ist. Anschließend werden sie automatisch gelöscht.

9.5 Einige Fahrzeuge sind mit einer ereignisgesteuerten Dashcam ausgestattet und zeichnen nur kurze Sequenzen im Falle eines Unfalls oder besonderer Ereignisse auf.

9.6 Eine permanente Videoaufzeichnung erfolgt nicht.

9.7 Die Aufnahmen dürfen ausschließlich zur Klärung von Unfällen oder Schäden genutzt werden, danach werden diese gelöscht, soweit keine gesetzlichen Pflichten eine längere Speicherung erfordern.

Stand: Mai 2026